AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Grundlage, Anerkennung, Vertrag:
1.1 Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der Firma Mulico-Events (Burg Bocholt), liegen ausschließlich dieser AGB zugrunde. Abweichende Bedingungen des Veranstalters/Kunden, nachfolgend VA genannt, gelten nicht, auch dann nicht, wenn Mulico-Events nicht ausdrücklich diesen widersprochen hat.

1.2 Mit seinem mündlichen oder fernmündlichen Auftrag bzw. durch Unterschrift auf dem entsprechenden Auftragsformblatt oder durch schriftliche Beauftragung erkennt der VA diese AGB an. Schriftliche Auftragsbestätigungen durch Mulico Events sind nicht erforderlich.

1.3. Der Veranstaltungsvertrag / Mietvertrag ist an keine bestimmte Form gebunden, das heißt, dieser kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Ein Antrag an Mulico-Events gilt mit der Zusage/Entgegennahme von Mulico Events bzw. seinen Bevollmächtigten als verbindlich geschlossen.

 

2. Vertragsschluss 

2.1 Die Darstellung des Leistungsportfolios des Anbieters insbesondere auf dessen Website sowie in Werbebroschüren oder Katalogen stellt kein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. 

 

2.2 Der Kunde kann einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin mit dem Anbieter an der Location des Anbieters anfragen und vereinbaren, um aus dem Dienstleistungsangebot des Anbieters einzelne Leistungen auszuwählen und die konkreten Vertragsleistungen zu besprechen und zu dokumentieren. 

 

2.3 Der Anbieter erstellt sodann auf Grundlage des unter Absatz 2 genannten Beratungstermins ein Vertragsangebot, welches die wesentlichen von ihm zu erbringenden Dienstleistungen und die hierfür vom Kunden voraussichtlich zu zahlende Gesamtvergütung aufführt. Das Angebot wird sodann mit einer Terminreservierung, die der Anbieter für die Dauer von einer Woche ab Zugang des Angebots an den Kunden aufrechterhält, per E-Mail / WhatsApp an den Kunden gesendet. Der Kunde kann dieses Angebot innerhalb der in Satz 2 genannten Terminreservierung, die auch als Annahmefrist gilt, durch Leistung einer Anzahlung in Höhe von 30 % der vom Kunden insgesamt zu zahlenden Vergütung annehmen. Bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung sind insgesamt 80 % der erwarteten Gesamtsumme fällig.

 

2.4 Eine verspätete Annahme (ausbleibende, unvollständig geleistete oder verfristete Anzahlung), oder eine vom Angebot des Anbieters abweichende Annahme des Kunden gilt als neues Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das vom Kunden gestellte Angebot anzunehmen. 

 

2.5 Der Anbieter wird dem Kunden nach Angebotsannahme, spätestens aber zu Beginn der Leistungserbringung, den Vertragstext (bestehend aus Angebot, Preislisten und AGB, Hausordnung, Datenschutzerklärung und Hinweisen zum Widerrufsrecht sowie etwaigen zwingenden Regelungen des Verbraucherschutzes, die auch in den vorliegenden AGB vorhanden sind) auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zusenden (Vertragsbestätigung). 

 

3. Vertragsgegenstand (allgemein) 

3.1 Der Vertragsgegenstand bemisst sich nach Vertrag bzw. dem Angebot sowie nach diesen AGB. Individuelle Abreden zwischen den Parteien gehen den AGB vor. 

 

3.2 Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst insbesondere die Vermietung von Räumlichkeiten als Event-Location, die Ausrichtung von Trauungen und sonstigen Feierlichkeiten (z. B. Geburtstage, Taufen, Firmenfeiern oder Jubiläen) sowie die Vermietung von Tagungs-Räumlichkeiten (Eventveranstaltung). Sämtliche Vertragsleistungen des Anbieters, die nicht als Miete zu qualifizieren sind, unterfallen dabei jeweils dem Dienstvertragsrecht, es sei denn, es ist konkret etwas anderes, insbesondere ein bestimmter Erfolg, schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. 

 

3.3 Das Platzangebot ist je nach Vertrag beschränkt auf eine bestimmte Teilnehmerzahl. Die Teilnehmerzahl ist spätestens eine Woche vor der Veranstaltung mitzuteilen. Diese Teilnehmerzahl ist bindend. Die Mindestgästezahl gem. Ziff 7.3 dieser Vereinbarung ist zu beachten. 

 

3.4 Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Kunden für das vertraglich vereinbarte Event angemieteten Räumlichkeiten ausschließlich für das Event des Kunden bereitzuhalten (Exklusivität). 

 

3.5. Personal für das Event des Kunden stellt der Anbieter bereit. 

 

4. Vertragsgegenstand „Hochzeit“ 

4.1 Für Trauungen hat der Kunde die Möglichkeiten: 

·         einer Trauung in der Kapelle der Location 

·         im Burginnenhof (Outdoor-Trauung) 

·         Im Kaiserzimmer der Location 
·         Am Burgsee der Location 

 

4.2 Vereinbaren die Parteien eine Outdoor-Trauung, besprechen die Parteien 2 Tage im Vorfeld der Trauung anhand der Wetterprognose erneut, ob diese tatsächlich im Burginnenhof, am See, in der Kapelle oder Im Kaiserzimmer der Location stattfinden soll. Entscheidet sich der Kunde bei dieser Besprechung entgegen dem Ratschlag des Anbieters final für eine Outdoor-Trauung, kann der Kunde bei einer für eine Outdoor-Trauung ungeeigneten Wetterlage (z. B. Regen, Gewitter, Sturm, Hagel) am Tage der Trauung nicht länger auf andere Räumlichkeiten ausweichen. 

 

4.3 Der Anbieter wird den Festsaal der Location entsprechend dem Angebot bzw. der im Einzelvertrag getroffenen Vereinbarungen einrichten und dekorieren. Dem Kunden bleibt es zu jedem Zeitpunkt überlassen, die vom Anbieter geschuldete Dekoration nach eigenem Belieben zu erweitern. Wünscht der Kunde eine Platzierung der in Satz 2 genannten Dekoration durch den Anbieter, hat der Kunde für die rechtzeitige Anlieferung dieser Dekoration selbst Sorge zu tragen. 

 

4.4 Für die Organisation und Durchführung der Bewirtung während der Hochzeitsfeier stellt der Anbieter dem Kunden einen Bankettleiter. 

 

4.5 Für den Bezug von Getränken steht dem Kunden und dessen Hochzeitsgesellschaft eine Pauschale für die Dauer der Hochzeitsfeier zu, sofern zwischen den Parteien keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Sollte der Kunde besondere Wünsche hinsichtlich Spirituosen haben, die vom Getränkesortiment des Anbieters nicht umfasst sind, kann der Kunde diese nur verlangen, wenn diese nach Art, Güte und Preis mit den im Angebot bzw. Einzelvertrag gewählten Getränken vergleichbar sind und wenn er dem Anbieter entsprechende Sonderwünsche so rechtzeitig vor dem Termin der Hochzeitsfeier mitgeteilt hat, dass der Anbieter diese zu dem Termin berücksichtigen, bestellen und erfüllen kann. Für den Termin Hochzeit kann der Kunde zusätzlich eine Cocktailbar beim Anbieter buchen, (Zeiten je nach Paket) während der Feier zur Verfügung steht; Satz 1 gilt entsprechend. Für die Nutzung der Cocktailbar hat der Kunde eine gesondert von der übrigen Vergütung des Anbieters zu entrichtende Nutzungsgebühr zu zahlen, deren Höhe sich aus dem Angebot bzw. der Preisliste des Anbieters ergibt 

 

4.6 Der Anbieter stellt dem Kunden für eine Hochzeitsfeier Servicemitarbeiter in einer ausreichenden Zahl sowie eine zusätzliche Spülkraft. 

 

4.7 Weitere Serviceleistungen, wie Fotobox, DJ, Loveletter etc., (AGB Mulico-Events) gelten zwischen den Parteien nur dann als vereinbart, wenn diese schriftlich im Einzelvertrag festgehalten wurden. Vereinbaren die Parteien eine Leistung der in Satz 1 bezeichneten Art, hat der Kunde hierfür jeweils eine gesondert von der übrigen Vergütung des Anbieters zu entrichtende Gebühr zu zahlen, deren Höhe sich aus dem Angebot bzw. der Preisliste des Anbieters ergibt. 

 

4.8 Änderungen hinsichtlich der zu erwartenden Gästezahlen und der zu servierenden Speisen kann der Kunde dem Anbieter bis 14 Tage vor dem Termin für die Hochzeitsfeier an den Anbieter mitteilen. 

 

5. Vertragsgegenstand „Feierlichkeiten“ 

5.1 Für sonstige Feierlichkeiten (z. B. Geburtstage, Taufen, Firmenfeiern oder Jubiläen) gelten die unter 4. Vertragsgegenstand „Hochzeit“ geregelten Bestimmungen. 

 

6. Vertragsgegenstand „Tagungen & Seminare“ 

6.1 Der Kunde ist berechtigt, bei von ihm in der Location des Anbieters abgehaltenen Tagungen und Seminaren die vom Anbieter bereitgestellt Standard-Technik zu benutzen. 

6.2 Ein Tagesprogramm wird grundsätzlich vom Kunden selbst gestellt, solange zwischen den Parteien keine anderweitige schriftliche Vereinbarung durch Einzelvertrag getroffen wurde. 

 

7. Preise, Zahlung, Fälligkeit, Verzug 

7.1 Der Anbieter und der Kunde einigen sich auf eine für die Vertragsleistungen des Anbieters zu zahlende Vergütung entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. 

 

7.2 Preise für Vertragsleistungen des Anbieters zum Vertragsgegenstand „Hochzeit“ werden als Pauschalpreise pro Kopf berechnet, soweit diese nicht ausdrücklich als gesondert zu entrichtende Gebühr ausgewiesen sind. Maßgeblich für die Abrechnung pro Kopf ist die Zahl der Gäste, die der Kunde dem Anbieter 2 Wochen vor dem gebuchten Termin der Hochzeitsfeier unter Berücksichtigung der Mindestgästezahl gem. Ziff. 7.3 mitteilt. 

 

7.3 Für Hochzeitsfeiern, Firmenevents und Geburtstagsfeiern gilt der vertraglich vereinbarte Mindestumsatz. Unabhängig von der tatsächlichen Gästezahl beträgt der Mindestumsatz für kleinere Gruppen 10.000,00 €.


Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren werden mit 50 % des jeweiligen Pauschalpreises berechnet, gelten jedoch nicht als Vollzahler. Eine Anrechnung mehrerer Kinder zur Erfüllung der Mindestgästezahl (z. B. zwei Kinder = ein Vollzahler) ist ausgeschlossen.

 

7.4 Sämtliche ausgewiesenen Preise des Anbieters verstehen sich in Euro (€), inklusive der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

 

7.5 Rechnungen des Anbieters sind fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Abschlussrechnung an den Kunden ohne Abzug. 

 

7.6 Dem Kunden stehen ausschließlich folgende Möglichkeiten zu Zahlung zu: Überweisung, Barzahlung. Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen einer schriftlichen Abstimmung zwischen den Parteien. 

 

7.7 Im Verzugsfall ist der Anbieter berechtigt, für das Jahr Verzugszinsen in gesetzlich geregelter Höhe zu veranschlagen. Der Anbieter behält sich den Nachweis eines Verzugsschadens sowie dessen Geltendmachung ausdrücklich vor, § 288 Abs. 3, 4 BGB. 


7.8  Bei Vertragsabschluss ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % der zu erwartenden Gesamtsumme zu leisten.


Spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung sind weitere Zahlungen in Höhe von insgesamt 80 % der zu erwartenden Gesamtsumme fällig.


Nach Durchführung der Veranstaltung erstellt der Anbieter eine Abschlussrechnung, in der der Restbetrag sowie ggf. zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen (z. B. Verlängerungsstunden, Zusatzleistungen, Mehrverbrauch) ausgewiesen werden. Diese Abschlussrechnung ist mit Zugang sofort, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, ohne Abzüge zahlbar.

 

8. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 

8.1 Ein Rücktritt sowie eine Kündigung des Kunden von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein solches Recht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, gesetzlich besteht oder wenn der Anbieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 

 

8.2 Sofern zwischen dem Anbieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt bzw. zur Kündigung vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen. 

 

8.3 Steht dem Kunden ein vertragliches oder gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu und überschreitet dieser einen etwaig vereinbarten Termin zur kostenfreien Ausübung eines solchen Rechts, besteht bei einer Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Kunden für den Anbieter ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, sofern die Räumlichkeiten der Location nicht anderweitig vermietet werden können. Der Anbieter ist in diesen Fällen berechtigt, gegenüber dem Kunden folgende Pauschalen geltend zu machen: 

·         Stornierung zwischen 78 und 50 Wochen vor Veranstaltungstermin 50 % vom Anzahlungsbetrag 

·          Stornierung zwischen 50 und 32 Wochen vor Veranstaltungstermin 50 % der zum Stornierungszeitpunkt zu erwartenden Gesamtvergütung 

·          Stornierung zwischen 32 und 16 Wochen vor Veranstaltungstermin 70 % der zum Stornierungszeitpunkt zu erwartenden Gesamtvergütung 

·         Stornierung ab 16 Wochen vor Veranstaltungstermin 100 % der zum Stornierungszeitpunkt zu erwartenden Gesamtvergütung. 

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 

 

8.4 Ist ein Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und/oder stimmt der Anbieter einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Anbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Anbieter hat sich dabei die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räumlichkeiten der Location sowie die ersparten Aufwendungen anrechnen zu lassen. 

 

8.5 Der Anbieter schließt vertragliche Rücktritts- sowie Kündigungsrechte des Kunden wegen einer Infektion des Kunden oder anderer Veranstaltungsteilnehmer mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-19 nebst weiterer Virusvarianten) aus. Der Ausschluss gilt nicht für ein etwaig gesetzlich bestehendes Rücktrittsrecht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung. 

 

9. Rücktritt des Anbieters 

9.1 Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Anbieter ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z. B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung). 

 

9.2 Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Vorauszahlung nicht innerhalb einer vom Anbieter gesetzten Frist nach, so ist dieser zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit der Rücktritt auf die Nichtleistung der Vorauszahlung gestützt wird, entstehen für den Kunden dadurch keine Schadenersatzansprüche. Die Geltendmachung sonstiger Schadenersatzansprüche neben dem Rücktritt bleibt vorbehalten 

 

9.3 Der Anbieter behält sich ein Rücktrittsrecht für die Fälle vor, in denen ihm die Vertragsdurchführung aufgrund höherer Gewalt oder anderer von ihm nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist. Höhere Gewalt sind alle unabwendbaren Ereignisse, die nicht in das Risiko des Anbieters fallen, insbesondere Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, Vulkanausbrüche, Pandemien, aber auch Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Sabotage, Streiks (sofern diese bei einem Dritten stattfinden), Terrorismus, Verkehrsunfälle oder im industriellen Sinne Produktionsstörungen. Im Falle des Rücktritts wegen höherer Gewalt werden sämtliche vom Kunden bereits empfangenen Leistungen zurückgewährt. 

 

9.4 Der Anbieter behält sich ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Anbieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. 

9.5 Ein Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – insbesondere gegen Regelungen zur Sicherheit, Ordnung oder Hausordnung – kann auch während einer laufenden Veranstaltung zum sofortigen Abbruch durch den Hausherrn führen. In diesem Fall gilt die Veranstaltung als vollständig durchgeführt, und der Kunde ist verpflichtet, die Gesamtkosten der Veranstaltung in voller Höhe zu tragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

10. Gewährleistung und Haftung 

10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung ist dabei begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden aufgrund Ansprüche Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Von den vorstehenden Haftungsausschlüssen - erleichterungen sind Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nicht erfasst. 

 

10.2 Eine weitergehende Haftung als in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen geltend nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder einer Garantie. 

 

10.3 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel gegenüber dem Anbieter anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Minderung des vertraglichen vereinbarten Entgelts nicht ein. 

 

10.4 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Anbieters. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Anbieters / dem Stellplatz abgestellter oder rangierender Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet der Anbieter nicht, soweit der Anbieter, sein gesetzlicher Vertreter, oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen der Location gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. 

 

10.5 Der Anbieter übernimmt zudem keine Überwachungspflicht und damit verbunden keine Haftung für Gegenstände, die vom Kunden oder insbesondere der Hochzeitsgesellschaft des Kunden auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten des Anbieters abgelegt, vergessen oder anderweitig zurückgelassen werden. Insbesondere eine Bewachung etwaiger Geschenketische durch den Anbieter und das von ihm beschäftigte Personal findet nicht statt. 

 

10.6 Der Anbieter weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass auf dem Gelände des Anbieters die Verwendung von Feuerwerkskörpern (z. B. Silvesterraketen, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Rauchbomben etc.) durch den Kunden und der zum Kunden gehörenden Personen (z. B. Hochzeitsgesellschaft, Tagungs- und Seminarteilnehmer etc.) aus Gründen des Natur- & Brandschutzes verboten ist.  

 

10.7 Sofern der Kunde dem Anbieter einen Schaden an seinen Rechtsgütern gleich welcher Art zufügt, ist der Kunde dem Anbieter zum Schadensersatz verpflichtet. Sobald der Kunde an den Rechtsgütern des Anbieters einen Schaden verursacht, so hat der Kunde dem Anbieter diesen Schaden unverzüglich zur Anzeige zu bringen. 

 

10.8 Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen des § 701 BGB mit den Haftungsbeschränkungen der §§ 702 und 702a BGB 

 

10.9 Soweit eine Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. 

10.10 Glasbruch und Ersatzpauschale - Bei Veranstaltungen auf der Burg Bocholt wird sämtliches Glasleihgut (Gläser und Geschirr aller Art) dem Kunden leihweise zur Verfügung gestellt.
Sollte es während oder nach der Veranstaltung zu Glasbruch kommen, behält sich die Burg Bocholt das Recht vor, dem Kunden eine Ersatzpauschale in Höhe von 3,50 € (inkl. MwSt.) pro zerbrochenem oder fehlendem Glas / Geschirr in Rechnung zu stellen.
Die Pauschale versteht sich als Aufwandsentschädigung für Beschaffung, Reinigung, Sortierung und ggf. Entsorgung.
Der Kunde erkennt diese Regelung mit Vertragsabschluss ausdrücklich an. Eine detaillierte Erfassung des Glasbruchs erfolgt durch das Personal der Burg Bocholt im Anschluss an die Veranstaltung.

10.11Reinigungspauschale bei mutwilliger Verschmutzung

Wir behalten uns vor, im Falle mutwilliger Verschmutzungen des Hofes, der Allee oder des Parkplatzes eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 € (zzgl. gesetzl. MwSt.) zu berechnen. Dies gilt insbesondere bei erheblichen Verunreinigungen, die über das übliche Maß hinausgehen.


10.12 Parkmöglichkeiten stehen lediglich in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen Parkplatz oder auf Nutzung bestimmter Parkflächen besteht nicht.


10.13 Die Bereitstellung der Parkflächen erfolgt ausdrücklich ohne Bewachung oder Verwahrung. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande.


10.14 Sämtliche Parkflächen – insbesondere Erweiterungsflächen auf Wiesen- oder Naturboden – sind teilweise unbefestigt, uneben und witterungsabhängig. Die Befahrbarkeit kann je nach Wetterlage (z. B. Regen, Frost, Nässe) erheblich eingeschränkt sein. Es besteht insbesondere die Gefahr von Einsinken, Verschmutzungen, Rutschgefahr oder sonstigen fahrzeugbedingten Beeinträchtigungen.


10.15 Das Befahren und Betreten sämtlicher Parkflächen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Jeder Fahrzeugführer ist verpflichtet, sich vor dem Befahren eigenständig von der Eignung und Befahrbarkeit der Fläche zu überzeugen. Das Risiko der Befahrbarkeit trägt allein der Fahrzeugführer.


10.16 Der Veranstalter ist berechtigt, Parkflächen – insbesondere Wiesen- oder Erweiterungsflächen – jederzeit und auch kurzfristig witterungsbedingt oder aus sicherheitsrelevanten Gründen ganz oder teilweise zu sperren. Auch bei entsprechender Beschilderung oder Darstellung auf einer Übersichtskarte besteht kein Anspruch auf tatsächliche Nutzung.


10.17 Beschilderungen, Absperrungen sowie Anweisungen des Veranstalters oder des eingesetzten Personals sind zwingend zu beachten. Das Umfahren oder Missachten von Absperrungen erfolgt auf eigenes Risiko.


10.18 Eine Haftung des Veranstalters für Sachschäden an Fahrzeugen – insbesondere durch Bodenbeschaffenheit, Witterungseinflüsse, Verschmutzungen, Einsinken, Rangierschäden oder das Verhalten anderer Besucher – ist ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.


10.19 Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die Rettungswege, Zufahrten oder Veranstaltungsabläufe beeinträchtigen, können auf Kosten des Halters entfernt werden.

 

11. Widerrufsrecht 

Soweit der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Anbieter weist den Kunden hiermit ausdrücklich auf die Ausnahme vom Widerrufsrecht am Ende dieses Abschnitts hin! Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

 

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Ende der Widerrufsbelehrung Hinweis: Ausnahmen vom Widerrufsrecht Wir weisen darauf hin, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, nicht besteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). 

 

12. Datenschutz 

12.1 Der Anbieter stellt sicher, dass die personenbezogenen Daten des Kunden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. 

12.2 Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung der Leistungen des Anbieters datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung des Kunden eingeholt werden, weist der Anbieter darauf hin, dass diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. 

12.3 Die gemäß dieser AGB erhobenen Daten werden allein zur Abwicklung und nur bis zur Beendigung des Vertragsverhältnis, zzgl. 3 Jahre (aufgrund der gesetzlich geregelten regelmäßigen Verjährungsfrist) aufbewahrt, sofern eine weitere Speicherung nicht aus gesetzlichen Gründen erforderlich ist. 

12.4 Für den Kunden ergeben sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verschiedene Rechte u.a. Auskunftsansprüche über die gespeicherten Daten, Berichtigung und Löschung der Daten sowie Beschwerderechte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Löschungsansprüche bestehen jedoch nur bei einem Interesse an der Löschung, welches gegenüber dem berechtigten Interesse an der Nutzung dieser Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO überwiegt oder wenn die Daten für die vertragliche Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a und b DSGVO nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 Abs. 3 DSGVO). Vorgenannte Rechte ergeben sich u.a. aus den Artikeln 6, 7, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 77 DSGVO. 

 

13. Verjährung 

13.1 Der dem Kunden auf Grund der §§ 701, 702 BGB zustehende Anspruch auf Schadenersatz wegen eingebrachter Sachen erlischt, wenn nicht der Kunde unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Anbieter Anzeige macht. Dies gilt nicht, wenn die Sachen von dem Anbieter zur Aufbewahrung übernommen waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von ihm oder den in Punkt 10.7. dieser AGB genannten Personen verschuldet ist. 

13.2 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach drei Jahren von dem Zeitpunkt, an welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. 

 

14. Schlussbestimmungen 

14.1 Die Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch. 

14.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform und Bestätigung beider Parteien. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses. 

14.3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Dies gilt nur, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat. 

14.4. Für das Vertragsverhältnis einschließlich dieser AGB gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. 

14.5. Sollten sich einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages sowie dieser AGB als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Wirtschaft. 

 

15. Außergerichtliche Streitbeilegung 

15.1. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Internetplattform zur außergerichtlichen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen bereit.
 

15.2. Der Betreiber ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungs-gesetzes teilzunehmen. 

 

 

Stand: 07.2026 


Download AGB